Zielgruppe
Der Verein BJA bietet Jugendlichen, die nach § 10 JGG durch gerichtliche Weisung bzw. nach § 29 KJHG die Teilnahme an einem Sozialen Trainingskurs nahe gelegt bekommen haben, die Möglichkeit, einen Sozialen Trainingskurs abzulegen.

Des Weiteren gilt dies für Jugendliche und junge Erwachsene, die nach § 27 KJHG Hilfe zur Erziehung erhalten und nach §§ 30-35 KJHG und § 41 betreut werden bzw. für Jugendliche, die freiwillig an einem solchen Trainingskurs teilnehmen möchten und dies vom Jugendamt im Sinne des § 29 KJHG als förderungswürdig anerkannt wird (Hilfestellung zur Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen gemäß § 13 und § 29 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)).

Ziele
Der soziale Trainingskurs stellt ein gruppenpädagogisches Angebot für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende dar. Dabei handelt es sich um eine jugendrichterliche Weisung gemäß § 10 Abs.1 Nr. 6 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Soziale Trainingskurse sind adäquate, eigenständige Rechtsfolgen. Sie sollen als Alternative zum Jugendarrest stehen und haben eine präventive Entkriminalisierungs- und Entstigmatisierungsfunktion.

Jugendliche und Heranwachsende sollen in ihrer sozialen Kompetenz gefördert und gestärkt werden. Durch die Aufnahme der ambulanten Maßnahmen in das JGG und KJHG hat dieses eine weitere pädagogische Chance erhalten. Das Ziel von sozialen Trainingskursen ist die kurzfristige, intensive erzieherische Hilfe zur Konfliktverarbeitung aufgrund eines pädagogischen Konzeptes.

Die Ziele des sozialen Trainingskurses sind folgende
• Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen,
• spezifische Entwicklungsschritte einleiten und fördern,
• Erweiterung sozialer Kompetenzen zum erfolgreichen Abschluss der Maßnahme bzw. Ausbildung und
• wirkungsvolle Unterstützung der Hilfe zur Erziehung.

Soziale Trainingskurse sollen und können…..
• …Mangel an persönlicher Kompetenz im Umgang mit gruppenspezifischen Situationen ausgleichen,
• …persönliche Erkenntnisprozesse einleiten, durch Arbeiten an der psycho-sozialen Position,
• …soziale Handlungskompetenz insgesamt erweitern,
• …Prosoziales Verhalten stärken,
• …Erlernen neuer Konfliktlösungsstrategien,
• …Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl fördern,
• …auseinandersetzen mit der Tat; Opferempathie,
• …Bezug zur Tat herstellen,
• …insgesamt Einfluss auf die Entwicklung der delinquenten Jugendlichen nehmen, um weitere Straftaten zu verhindern bzw. zu verringern.

Soziale Gruppenarbeit wird hierbei gegenüber der Einzelarbeit bevorzugt, da es durch gemeinsames Handeln und Erleben leichter ist, eine Beziehung aufzubauen, die es möglich macht, auch über Probleme und Schwierigkeiten zu sprechen. Die Erfahrung, die im gruppendynamischen Prozess gemacht werden, erschließen den Zugang zu den jungen Menschen. So können Konflikte der Jugendlichen durchgearbeitet, konstruktive Einsichten und Lösungen entwickelt, sowie gemeinsame Interessen aufgezeigt werden.

Themenschwerpunkte
 1. Folgende Themen werden mit den Teilnehmern behandelt und in einen Zusammenhang gestellt mit  /den begangenen Straftaten/ ihrer Lebenssituation:

• familiärer Hintergrund,
• Freundeskreis (Bedeutung/Auswirkung),
• schulische und berufliche Perspektiven(Zufriedenheit/Unzufriedenheit),
• persönliche Unsicherheiten/Minderwertigkeitsgefühle,
• persönliche Stärken/Schwächen,
• persönliche Reflexion über sich / mit anderen und über bestimmte Konfliktsituationen,
• Lebensplanung (realistisch/unrealistisch).

2. Training verbaler Fähigkeiten, da verbale Hemmnisse inhaltliche Klärung hindern bzw. statt dessen aggressive Verhaltensmuster eingesetzt werden:
• Redehemmungen,
• „behinderte“ Körpergefühle wahrnehmen,
• Ängste wahrnehmen,
• Hemmungen überwinden,

3. Analyse der Persönlichkeit, der persönlichen Situation und der Perspektive der einzelnen Kursteilnehmer:
• Analyse über die persönliche Entwicklung eines jugendlichen Straftäters,
• Rückmeldung zur persönlichen Einschätzung der Lebensbiographie der Kursteilnehmer.